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Description
Die Finanzkrise der Jahre 2007/2008 offenbarte zahlreiche Schwachstellen des deutschen und europaischen Bankenaufsichtsrechts im Umgang mit systemischen Bankenkrisen. Als Antwort auf diese Defizite schuf der europaische Gesetzgeber ein bankenspezifisches Sonderinsolvenzrecht, in dessen Zentrum unter anderem die Sanierungsplanung von Banken steht. Matthias F. Kraatz untersucht dieses praventive Planungsinstrument umfassend aus einer rechtsdogmatischen und funktionalen Perspektive, analysiert dessen Einbettung in das bankenaufsichtsrechtliche Gesamtsystem und zeigt auf, wie das Instrument (de lege ferenda) weiter gestarkt werden konnte.